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1. Häufige Unpünktlichkeit
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Bei unentschuldigtem Fehlen ruft die Schule bei den Eltern an, im Notfall bei der Polizei. Der Schüler muss den versäumten Unterrichtsstoff nachholen.
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2. Vergessen von Schulsachen
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Der Schüler zeigt die vergessenen Dinge baldmöglichst vor. Vergisst ein Schüler seine Sportsachen, muss er beim Sport zuschauen und eventuell andere Arbeiten erledigen.
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3. Vergessen von Hausaufgaben
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Der Schüler holt nicht erledigte Hausaufgaben umgehend nach. Nach mehrmaligem Vergessen erfolgt eine Mitteilung an die Eltern, und der Schüler muss die Hausaufgaben außerhalb des Unterrichts (auch bei einer anderen Lehrkraft) nachholen.
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4. Vergessen von Probearbeiten
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Werden Probearbeiten mit Unterschrift nicht innerhalb einer Woche zurück gegeben, können weitere Arbeiten nicht mehr mit nach Hause genommen werden. In einem solchen Fall wird den Eltern nur die Note mitgeteilt. In der Sprechstunde der Lehrkraft (Anmeldung) können sie Einsicht in die Probearbeit nehmen.
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5. Verunreinigen und Beschädigen von Schulbüchern
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a) Die Eltern verpflichten sich zum Einbinden und achten auf einen sorgsamen Umgang.
b) Bei Beschädigung oder Verlust eines neuen Buches müssen die Eltern den Neupreis zahlen, bei älteren Büchern den Zeitwert.
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6. Verbale Gewalt
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Persönliche Entschuldigung des Schülers
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7. Körperliche Belästigung und Gewalt
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Persönliche und ggf. schriftliche Entschuldigung, Mitteilung an die Eltern. Bei gefährlichen Übergriffen zusätzlich schriftlicher Verweis. Mit der zuständigen Lehrkraft wird eine Form der Wiedergutmachung vereinbart. Im Wiederholungsfall: Elterngespräch, Ausschluss von Schulaktivitäten.
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8. Erhebliche Störungen des Unterrichts
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Elterngespräch; Mitteilung an die Eltern; ggf. Verweis oder sofortiger Ausschluss vom Unterricht (Auszeitraum oder Anruf bei den Eltern). Der Schüler muss den versäumten Lernstoff selbsständig nachholen.
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9. Beschädigen und Entwenden fremden Eigentums
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a) Eigentum anderer Kinder: Die Eltern einigen sich untereinander. Vorbeugung: Keine wertvollen Sachen und kein unnötiges Geld mit in die Schule nehmen, da es bei Verlust nicht ersetzt wird.
b) Am Schulgebäude (z.B. zerbrochene Fenster): Die Eltern müssen den Schaden ersetzen (Haftpflichtversicherung!)
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10. Rauchen, Alkohol und andere Drogen auf dem Schulweg oder Schulgelände
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Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 , 87 und 88a BayEUG
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11. Verunreinigungen
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a) Schulhaus und Schulhof: Verunreinigungen beseitigen
b) Toilette: putzen
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12. Den Unterricht störende Gegenstände
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a) Gefährliche Gegenstände werden sofort abgenommen und nur den Eltern wieder gegeben.
b) Piepsuhren, Walkman,MP3-Player, Gameboy und andere störende Dinge werden bis zum Unterrichtsschluss einbehalten. Wiederholungsfall wie a)
c) Handys müssen sich in der Schultasche befinden und sind ausgeschaltet. Bei Diebstahl oder Verlust haftet die Schule nicht. Bei Verstoß wie b) und a)
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13. Verhalten auf dem Hof und in Wartezeiten
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a) Kinder dürfen das Schulgelände nicht ohne Rücksprache mit einer Lehrkraft verlassen
b) Grundschüler, die sich in der Pause unangemessen verhalten, verbringen die Pause in der Pausenhalle. Mittelschüler haben mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen. Bei Gastschülern wird die Stammschule verständigt.
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