„M-Zug“ bedeutet Mittlere-Reife-Zug. In einer eigens gebildeten Klasse bietet die Mittelschule Eckersdorf die Möglichkeit, innerhalb von vier Jahren (7. bis 10. Klasse) den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Der Unterricht erfolgt auf höherem Leistungsniveau und fordert von den Schülern Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Motivation.
Vorteile
• Der Mittlere Bildungsabschluss nach der 10. Klasse ist gleichwertig mit dem Abschluss der Real- und Wirtschaftsschule.
• Nur im M-Zug ist ein Einstieg in jede Jahrgangsstufe möglich!
• Die Fächer und Inhalte der 5. und 6. Klasse werden mit erhöhtem Anforderungsniveau weitergeführt.
• Die 5. und 6. Jahrgangsstufe bieten noch Zeit für Orientierung.
• Problemloser Übergang zwischen Regelklassen und M-Klassen
• Vertraute Unterrichtsmethoden
• Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips
• Enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
• Starke Praxis- und Berufsorientierung
• ab der 7. Jahrgangsstufe bis zur 10. Jahrgangsstufe
• Eintritt nach jedem Schuljahr möglich (Anmeldetermin 1. März)
• Durchschnitt Deutsch – Mathe – Englisch:
Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit der Gesamtdurchschnittsnote 2,66 und schlechter erworben wurde:
Termine
Schüler des Regelbereichs melden sich anhand des Zwischenzeugnisses bis zum
1. März an (Vorläufige Anmeldung). Die definitive Anmeldung erfolgt für die Bewerber am Zeugnistag oder am Tag danach an der Mittelschule.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
• das ausgefüllte und vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldeformular,
• Für eine Anmeldung in die M10: Das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule / das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule.
Bei Nichterreichen der erforderlichen Durchschnittsnote im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis gibt es die Möglichkeit der Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Klassen M7 bis M9.
Anmeldung: 1. Woche Sommerferien
Prüfung: letzte volle Ferienwoche der Sommerferien
Ort: An der Mittelschule Eckersdorf
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
Vorrückungsfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
Schüler der M 9 ohne Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse, die von der Schule abgehen, erhalten das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule (Gesamtdurchschnittsnote aus allen
Vorrückungsfächern 4,00 und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5)
Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse gilt:
Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe ist darauf zu achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
Schüler der M 9 können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. Die Noten aus dem Zwischenzeugnis können auf Antrag als Jahresfortgangsnote eingerechnet werden. Sollte dies nicht beantragt werden, zählt es als externe Teilnahme am Quali.
Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich